Wer braucht einen Lateinnachweis/Zusatzprüfung aus Latein?
Studierende im:
Bachelor Romanistik, Bachelor Lehramt und Lehramt Diplom (jeweils alle gültigen Studienpläne)
Bis wann ist die Zusatzprüfung aus Latein abzulegen(Lateinergänzungsprüfung)?
Lehramt Diplom UF Italienisch, Französisch, Spanisch(inskribiert bis SoSe 2014)
„Vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung…..“ (BGBL II Nr44/1998, §4 (1))
Die Lateinergänzungsprüfung darf also nicht die letzte Note im Sammelzeugnis des 1. Abschnitts im Lehramt Diplom im Unterrichtsfach sein!
Lehramt Bachelor UF Italienisch, Französisch, Spanisch (alt und neu)
„Vor vollständig Ablegung […] der Bachelorprüfung […]“ [BGBL II Nur44/1998, §4 (1)]
Die Lateinergänzungsprüfung darf also nicht die letzte Note im Sammelzeugnis des Bachelorstudiums Lehramt im Unterrichtsfach sein! Dies gilt für alle Unterrichtsfächer, in denen ein Lateinnachweis zu bringen ist. Prüfungen der LehrerInnenbildung zählen hier nicht!
Bachelor Romanistik (alle Sprachen, alte und neue Studienpläne)
„Vor vollständiger Ablegung […] der Bachelorprüfung […]“ [BGBL II Nr44/1998, §4 (1)] Die Lateinergänzungsprüfung darf also nicht die letzte Note im Sammelzeugnis des Bachelorstudiums Romanistik sein!
Wann entfällt die Zusatzprüfung aus Latein?
„Die Zusatzprüfung aus Latein […] entfällt wenn der Schüler[Anm. also der/die spätere Student*in] Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen hat.“ [BGBL.II Nr 44/1998, §4 (2)]
Hier ist die Summe aller Lateinstunden gemeint. Sind es mindestens zehn Wochenstunden (oder mehr), dann entfällt die Lateinergänzungsprüfung.
Auf deinem Studienblatt siehst du den Vermerk „ Zusatzprüfung Latein ist noch abzulegen!“. Fehlt dieser Vermerk, brauchst du die Prüfung nicht zu machen!
Wo finde ich mein Studienblatt?
Du findest es in dienem USPACE-Account unter „Persönliches“ à „Meine Dokumente“ à „Semesterspezifische Dokumente“
Bei mir wird der Lateinnachweis noch verlangt, ich habe ihn aber bestimmt erbracht. Was muss ich jetzt tun?
Bist du dir sicher, dass du den Nachweis erbracht hast, dann musst du dies eventuell eintragen lassen. Es passiert manchmal auch bei Lehramtsstudien, wenn für beide Fächer ein Lateinnachweis zu bringen ist, dass dieser nur bei einem Fach gelöscht wird. Melde dich dazu beim Studienservicecenter.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zu Kursen, Materialien, Prüfer*innen und Prüfungsterminen findest du auf der Homepage der klassischen Philologie sowie auf der Homepage des Philologisch-kulturwissenschaftlichen Studienservicecenters.
Rechtsgrundlage:
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die mit den Reifeprüfungen der höheren Schulen verbundenen Berechtigung zum Besuch der Universitäten (Universitätsberechtigungsverordnung-UBVO 1998). BGBI.II Nr 44/1998 (Aktuelle Fassung vom 30.09.2013)
Aktualisiert am 30.10.2017