Erweiterungsstudium im Lehramt

Was ist das Erweiterungsstudium?

Seit dem Sommersemester 2015 kannst du an der Universität Wien ein einzelnes Lehramtsfach als so genanntes Erweiterungsstudium (EWS) dazu nehmen. Das EWS richtet sich dann nach dem BEd-Teilcurriculum des jeweiligen Unterrichtsfaches, unabhängig davon, ob du noch im Diplomstudium inskribiert bist oder nicht. Dein Hauptstudium ist vom EWS unabhängig. Das bedeutet, du kannst dein Hauptstudium unabhängig vom EWS abschließen.
Dein Erweiterungsstudium ist allerdings vom Hauptstudium abhängig. Solange du also kein abgeschlossenes Lehramtsstudium (Diplom/BEd/MEd) hast, kannst du dein Erweiterungsstudium nicht abschließen.

Die Teilstudienkennzahl ist 053 (A 053 XXX)

Wer kann sich für ein Erweiterungsstudium anmelden?
Für ein Erweiterungsstudium kannst du dich anmelden, wenn du

  1. in einem Lehramtsstudium Diplom inskribiert bist
  2. in einem Lehramtsstudium Bachelor of Education inskribiert bist
  3. in einem Lehramtsstudium Masterof Education insrkibiert bist
  4. bereits ein abgeschlossenes Lehramtsstudium (Diplom/Bed/Med) hast

Wie melde ich mich für ein EWS an?
Jede_r kann sich innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist (5.2. bzw. 5.9.) zu einem Erweiterungsstudium anmelden. Wenn du zur Zeit in einem Lehramtsstudium (Diplom/Bed/Med) inskribiert bist, kannst du dich per Mail anmelden an: univis.studienanmeldung@univie.ac.at (von deinem Webmail-Account der Uni Wien)
Ansonsten musst du dich persönlich beim Referat für Studienzulassung anmelden.

Wenn du bereits ein EWS im Bachelorstudienplan abgeschlossen hast, kannst du dich für eine Mastererweiterung für das gleiche Fach anmelden. Dann entfällt in dem Erweiterungsfach die Masterarbeit zum Abschluss des Studiums. Die Schulpraxis ist ebenfalls nur anteilig zu absolvieren. Genauere Bestimmungen sind im Allgemeinen Curriculum des MEd unter §2a nachzulesen.

Hat es Auswirkungen auf die Familienbeihilife?
Nach derzeitigem Stand hat das Erweiterungsstudium keine direkten Auswirkungen auf die Familienbeihilfe, da weiterhin dein Hauptstudium für die Leistungsnachweise herangezogen wird.

Hat es Auswirkungen auf die Studiengebühren (beitragsfreie Zeit)?
Zur Zeit ist die Lage betreffend der EWS und deren Auswirkungen auf Studiengebühren noch unklar. Sicher scheint, dass die Beitragsfreie Zeit nicht verlängert wird. Sobald also ihr also mit eurem Hauptstudium die beitragsfreie Zeit überschritten habt, müsst ihr Studiengebühren zahlen, sofern keiner der bekannten Erlassgründe (Berufstätigkeit, schwere Krankheit, Alleinerzieher_in, etc…) zutrifft.
Unklar scheint auch die Lage für Personen, die ein Erweiterungsstudium inskribieren und ein Lehramt (Diplom/BEd/MEd) bereits abgeschlossen haben. Am besten du fragst direkt bei der Inskription, wie das in deinem Fall aussieht.
Sobald wir mehr Informationen hierzu haben, werden wir sie umgehend veröffentlichen.

(Stand: September 2015)